Das Bayerisches Wassergesetz (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert am 10.4.2007, sagt aus:
Zitat Art. 21 Satz 1:
... 2 Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten;...
Zitat Ende.
Der Gebrauch von Modellbooten mit Verbrennungsmotoren ist noch schärfer reglementiert, steht dann im gleichen Gesetz unter Ziff. 4.
Nachdem unsere stehenden Vereinsgewässer mit einer Ausnahme (Mailling) immer wegen der Isarnähe unter die Rubrik Naturschutzgebiet fallen, zeige ich da auch jeden an, der mit Futterboot hantiert!