Beim Sportsee Nr.5 in Burgheim handelt es sich um ein eutrophes Gewässer mit ca. 55 ha Wasserfläche und maximaler Tiefe von 9m. Es ist gekennzeichnet durch abwechslungsreiche Strukturen mit mehreren Inseln. Das Gewässer wird derzeit noch, wie sein kleiner Ableger der Badesee, ausgebaggert. Jedes Jahr werden kapitale Fänge insbesondere bei den Karpfen gemeldet. Der Sportanglerverein hat für seine Mitglieder eine Slipanlage im Bereich des Ostufers gebaut, damit Boote problemlos zu Wasser gelassen werden können.
Fischarten:
Folgende Arten sind im Sportsee heimisch: Karpfen, Schleie, Aal, Zander, Wels, Hecht, Weissfische und Salmoniden wie Saiblinge und Regenbogenforelle. Die Fische insbesondere die Karpfen wachsen hier hervorragend ab. Die Zanderfänge entwickeln sich stetig nach oben. Leider hat sich der Wels auch sehr stark ausgebreitet, für diesen besteht eine generelle Entnahmepflicht.
Bestimmungen:
Der Sportsee darf mit dem Boot befischt werden. Zum Einbringen der Boote ist die Slipanlage am Ostufer zu verwenden. Boote dürfen nicht am See gelagert werden.
Das Betreten der Inseln im Sportsee Nr. 5 ist vom 1. Januar bis 31. Mai verboten.
Bootsangeln ist nur für Vereinsmitglieder erlaubt. Für Tageskarteninhaber ist eine Bootsbenutzung nicht erlaubt. Jedoch ist es unseren aktiven Vereinsmitgliedern gestattet je einen Tageskarteninhaber zum Bootsfischen mitzunehmen.
Tageskarten werden für 12.-€ pro Tag ausgegeben. Die Verkaufstellen findet ihr hier.
Zufahrtsregelung Sportsee: Vom 15. Mai bis 15. September darf der Weg am Sportsee nur bis zur Schranke (nördlich und südlich) zum Fischen befahren werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen die Wege zum Fischen wieder befahren werden.
Achten Sie darauf, dass Sie auf den Wegen bleiben (Landschaftsschutzgebiet).
An der Südseite vor dem freien Platz an der Schranke/ Slipanlage können Fahrzeuge geparkt werden. Selbstverständlich kann der ganze See ganzjährig ringsum begangen und befischt werden.
Ausnahme dieser Zufahrtsregelung: Nur für Besatzmaßnahmen und Weiher reinigen.
Im Sportsee besteht eine Entnahmepflicht für Waller. Das Schonmaß ist hier aufgehoben. Auf keinen Fall dürfen sie in andere Gewässer umgesetzt werden. Sie sind dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Die Entnahme jedes Wallers ist aus Nachweisgründen im Fangblatt unbedingt zu dokumentieren.
Das Fahren im Werksgelände ist nur geduldet. Wir bitten Sie deshalb, im Schritttempo zu fahren und das Fahrzeug so abzustellen, dass der Betrieb des Kieswerks nicht gestört wird.
Zelten, Grillen oder Feuermachen sind grundsätzlich verboten, Sondergenehmigungen für den Sportsee Nr. 5 (nur für Nordufer bis zur Schranke) erteilt die Gemeinde Burgheim.