Fischbiologie

  • Über hechte
    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…s_Diplomarbeit_Kobler.pdf


    catch and release folgen bei karpfen


    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…s/Thesis_MA_Rapp_2009.pdf


    auswirkungen bei catch and release bei hechten


    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…es/Thesis_MSc_Klefoth.pdf



    positive wirkung des angelns bei behinderung


    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…hesis_MSc_Freudenberg.pdf


    Eine nachhaltigkeits-orientierte Analyse zum Binnenfischereimanagement in Deutschland [/CENTER]
    Eine Anwendung des Konzepts „Institutionen der Nachhaltigkeit"


    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…plomarbeit_Timmermann.pdf


    reproduktionsfähigkeit der hechte


    http://www.adaptfish.rem.sfu.ca/Theses/Thesis_MSc_Pagel.pdf


    „Auswirkungen eines simulierten Angelvorgangs auf Mortalität und
    Wachstum von untermaßigen Zandern (Sander lucioperca):
    die Rolle der Luftexposition


    http://www.adaptfish.rem.sfu.c…s/Thesis_BA_Hallerman.pdf



    Letale und subletale Auswirkungen von
    Fangen-und-Zurücksetzen:
    Meta-Analyse verfügbarer Literatur und Empfehlungen für das
    angelfischereiliche Management in Deutschland


    http://www.adaptfish.rem.sfu.ca/Theses/Thesis_BSc_Huhn.pdf

  • Letale und subletale Auswirkungen von Fangen-und-Zurücksetzen:
    Meta-Analyse verfügbarer Literatur und Empfehlungen für das angelfischereiliche Management in Deutschland
    http://www.adaptfish.rem.sfu.ca/Theses/Thesis_BSc_Huhn.pdf


    Interessante Vorschläge zur Sache, sollte man sich mal durchlesen - dieser Hinweis bringt es m.E. auf den Punkt:

    Quote

    Bei der Strafbarkeit von freiwilligem Fangen-und-Zurücksetzen in Deutschland ist die vorgefasste Absicht eines Anglers, den Fang zurückzusetzen, von großer Bedeutung, da ihm der vernünftige Grund für das Angeln fehlt. Ein Angler, der von vornherein nicht die Absicht hat, einen Fisch zum Nahrungserwerb oder aus Hegegründen zu fangen, macht sich sowohl beim Fang, als auch beim späteren Zurücksetzen eines verzehrsfähigen und nicht besonders geschützten Fisches strafbar (DROSSÉ 2002, NIEHAUS 2005).
    Somit verlangt der Tatbestand des strafbaren Zurücksetzens nach einem Nachweis der vorgefassten Absicht zu angeln, um den gesamten Fang zurückzusetzen (NIEHAUS 2005). Wenn ein Angler jedoch mit der Absicht angelt, zumindest einen Teil der gefangenen Fische zu entnehmen und dabei einen nicht verwertbaren Beifang anlandet, kann dieser zurückgesetzt werden, selbst wenn er dem Mindestmaß entwachsen ist (DROSSÉ 2002).


    Wäre wünschenswert, wenn diese Ausarbeitung in die zukünftige Gesetzgebung einfliesst - die Arbeit stammt allerdings bereits aus dem Jahr 2006 :S


    Persönlich gibt's für mich ein paar "Unebenheiten" in Text und Grafik, aber ansich ist das Ding ganz nett gemacht - nicht zu übersehen der Name des Betreuers Dr. Robert Arlinghaus und die entsprechenden Quellenangaben im Text - ich würde sagen, bestanden ... :D

    Bei vielen Leuten beginnt das Gewissen erst dort, wo der eigene Vorteil aufhört. (Haile Selassie)
    Gruß aus den Haßbergen von http://www.fischkorb.de

    • Official Post

    @justy
    Gibt nun mal niemand in D, der solche Arbeiten betreuen würde... ausser eben RA.
    Und woher solls sonst kommen!


    Ehrlich gesagt freuts mich, das sich überhaupt jemand mit diesen Themen beschäftigt! Und wens nur ist, um mit Stammtischparolen Schluß zu machen.
    Komischerweise wissen wir, was das Grün-Rot-Karierte Seepferdchen am Freitag den 12. Mai um 16.30 Uhr vor dem Barriere-Riff macht - aber ned, was passiert, wenn wir daheim Futter ins Wasser werfen, oder einen Fisch zurücksetzen, usw...


    Bin ehrlich mal gespannt, wann´s (und OB überhaupt) es eine fundierte Studie zur Ausbreitung und zum Wanderverhalten der Grundeln gibt.
    Und wenn dann als Fazit auch noch Empfehlungen zur Eindämmung gegeben würden, wär´s perfekt!
    Schließlich entscheidet diese Thematik, ob wir in einigen Jahren eine Monokultur in unseren Gewässern haben....

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