Zeitpunkt des Besatz mit fangfähigen Fischen

  • Ich hab da mal ne Frage, wenn mit fangfähigen Fischen besetzt wird, wann passiert das? :kkr:
    Werden die Fische, egal welcher Art, kurz vor der Schonzeit gesetzt :nix:
    Wäre ja naheliegend, die Fische könnten dann im Gewässer ablaichen und es besteht für sie eine größere Chance etwas länger im Gewässer zu bleiben, wenn man sie kurz vor der Schonzeit setzt, oder spricht da etwas dagegen?

    :gofi: Es ist angenehmer als zu Arbeiten

  • Hallo Herby,
    laut Gesetz müssen Fische im Fliessgewässer nach dem Besatz mindestens eine zweiwöchige, im stillen Gewässer mindestens eine vierwöchige Schonzeit nach dem Besatz haben.
    Es gibt keine Regel, wann etwas gemacht wird. Das entscheiden die Vereine selbst.
    Wie gesagt, laut Gesetz dürfen sie 2 bzw 4 Wochen nach Besatz nicht befischt werden.

  • Danke für die Antwort Aalfischer, die Gewässersperren nach dem Besatz( Fließgewässer/Stillgewässer) hab ich noch im Kopf. Denke ich hab die Frage nicht richtig gestellt. Wäre es nicht sinnvoll, die Fische vor der Schonzeit zu setzen, eben um den Großteil von ihnen zu Ermöglichen abzulaichen, ohne das sie weggefangen werden, ich stelle diese Frage in Bezug auf eines unserer Gewässer ( Vereinsmitglied wohnt direkt gegenüber und nagelt gnadenlos alles aus dem Wasser was Flossen hat), so das wenig Fische eine Chance haben die Saison im Wasser zu bleiben um sich zu vermehren.

    :gofi: Es ist angenehmer als zu Arbeiten

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