Hallo,
für alle die es evtl noch nicht mitbekommen haben, im Jahreserlaubnisschein für die Fränkischen Seen hat sich im Punkt 13 ein Fehler eingeschlichen.
Richtig muss es lauten:
Während der Schonzeit von hecht oder Zander und nach Erreichen des Fanglimits von Hecht oder Zander ist jedes Spinnfischen (Blinkern oder Fischen mit Gummi-/Weichplastikkködern) und Fischen mit Streamern sowie toten Fischen/Fischfetzen verboten.
siehe hier.
Gruß
Spuki666