Fehler in den Fangbestimmungen der Fränkischen Seen 2016

  • Hallo,


    für alle die es evtl noch nicht mitbekommen haben, im Jahreserlaubnisschein für die Fränkischen Seen hat sich im Punkt 13 ein Fehler eingeschlichen.
    Richtig muss es lauten:
    Während der Schonzeit von hecht oder Zander und nach Erreichen des Fanglimits von Hecht oder Zander ist jedes Spinnfischen (Blinkern oder Fischen mit Gummi-/Weichplastikkködern) und Fischen mit Streamern sowie toten Fischen/Fischfetzen verboten.


    siehe hier.


    Gruß
    Spuki666

    Prüfung am 2.3.2013 geschrieben und seit 4.4.2013 im Besitz des Fischereischeins. :thumbup:

  • Nur dass ein vom KVR (Landratsamt) beglaubigter Erlaubnisschein nicht einfach geändert werden kann, noch dazu per Dekretum Mufti. Sollte der Erlaubnisschein allerdings nicht gesetzeskonform sein, gilt ohnehin das (strengere) Gesetz.


    Was steht denn im Erlaubnisschein, was jetzt per Brief geändert wurde?

    Coregonenfischen * * Bootsfischen

  • In dem Erlaubnisschein steht:
    13. In der Zeit vom 15.2.-30.4. und nach Erreichen des Fanglimits von Hecht oder Zander ist jedes Spinnfischen (Blinkern oder Fischen mit Gummi/Weichplastikködern) und Fischen mit Streamern sowie toten Fischen/Fischfetzen verboten.


    Wer sich jetzt fragt, wo der Unterschied liegt: lediglich "15.2.-30.4." wurde durch "Schonzeit von Hecht und Zander" ersetzt, denn diese ist bei Hecht und Zander für die Fränkischen Seen festgelegt auf 1.1.-30.7. bzw GBS -30.4.

    Prüfung am 2.3.2013 geschrieben und seit 4.4.2013 im Besitz des Fischereischeins. :thumbup:

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