Jugendleiter braucht seit dem 01.01.2013 ein Führungszeugnis

  • Hallo Forum,


    habe heute eine Mail von meinem Bezirksjugendleiter erhalten, wonach die Jugendleiter und alle Personen über 14 Jahre, welche in der Jugendarbeit tätig sind seit dem 01.01.2013 ein Führungszeugnis benötigen. Rechtsgrundlage dafür ist der § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) des SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe).


    Unser Bezirksjugendleiter möchte dies für alle betreffenden Personen, welche an Aktionen der Bezirksjugend teilnehmen. In den Vereinen ist der Vorstand dafür zuständig (lt. Mail des Bezirksjugendleiters), dass die betreffenden Personen die in § 72a SGB VIII Voraussetzungen erfüllen.


    Nun darf ich zu meiner Gemeindeverwaltung rennen und eines beantragen, kleiner Tipp von mir: schaut vorher, wenn möglich auf die Hompage euerer Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen vorzulegen sind. Meine verlangt beispielsweise diese hier:


    "Erweiterte Führungszeugnisse
    Das erweiterte Führungszeugnis wird erteilt, wenn
    1. die Erteilung in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 32 a BZRG vorgesehen ist oder
    2. dieses Führungszeugnis benötigt wird für
    a) die Prüfung der Eignung nach § 72 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
    Kinder- und Jugendhilfe
    b) eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung,
    Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
    c) eine Tätigkeit, die in Buchstabe b vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt
    zu Minderjährigen aufzunehmen.


    Wer einen solchen Antrag stellt, hat eine Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen."


    Im Klartext h.d. ihr braucht von eurem Vorstand/Bezirksjugendleiter eine Aufforderung ein "erweiteres Führungszeugnis" vorzulegen. Dies gilt für die Stadt Würzburg


    Um aber unötige Rennerei bei den Ämter zu vermeinden, schaut vorher auf die Homepage oder ruft dort an. Es spart euch Zeit und schont eure Nerven und hinterher werden keine Beamte beschimpft :nono: .


    Gruß


    Albert

  • Das fällt den aber früh ein.
    Und wo gilt das ?
    Nur in Franken oder überall? Und auch in anderen Vereinen?

    Auch wenn ein Mensch zwanzig Sprachen beherrscht, benutzt er doch seine Muttersprache, wenn er sich in den Finger schneidet.

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