Rund um Fischerei-Pachtverträge
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht
zur Ausübung der Fischerei verpachtet. Oftmals bewirtschaftet der
Fischereiberechtigte das Fischwasser nicht selbst, zum Beispiel, weil er
gar keinen Fischereischein hat. In der Regel ist der Eigentümer des
Gewässers auch der Fischereiberechtigte. Es gibt aber auch
selbstständige Fischereirechte, die dann oftmals auch im Grundbuch
eingetragen sind. Gerade Gemeinden verpachten in der Regel ihre Gewässer
immer.
Nähere Informationen über Fischereipachtverträge finden Sie hier.
Fragen und Antworten
Was muss man beim Abschluss von Fischerei-Pachtverträgen beachten?
Fischereipachtverträge müssen für mindestens zehn
Jahre abgeschlossen werden. Es dürfen höchstens drei Personen als
Pächter benannt werden. Wird das Fischwasser an eine juristische
Person verpachtet, dann muss festgehalten werden, dass die Fischerei
ohne Fischerei-Erlaubnisschein von höchstens drei Personen ausgeübt…
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht
zur Ausübung der Fischerei verpachtet. Oftmals bewirtschaftet der
Fischereiberechtigte das Fischwasser nicht selbst, zum Beispiel, weil er
gar keinen Fischereischein hat. In der Regel ist der Eigentümer des
Gewässers auch der Fischereiberechtigte. Es gibt aber auch
selbstständige Fischereirechte, die dann oftmals auch im Grundbuch
eingetragen sind. Gerade Gemeinden verpachten in der Regel ihre Gewässer
immer.
Nähere Informationen über Fischereipachtverträge finden Sie hier.
Fragen und Antworten
Was muss man beim Abschluss von Fischerei-Pachtverträgen beachten?
Fischereipachtverträge müssen für mindestens zehn
Jahre abgeschlossen werden. Es dürfen höchstens drei Personen als
Pächter benannt werden. Wird das Fischwasser an eine juristische
Person verpachtet, dann muss festgehalten werden, dass die Fischerei
ohne Fischerei-Erlaubnisschein von höchstens drei Personen ausgeübt…